Aktuell

Du möchstest einen wichtigen Beitrag zum studentischen Engagement an der PH Ludwigsburg leisten? Auch in diesem Jahr stehen wieder die Hochschulwahlen an und dafür suchen wir zurzeit Mitglieder für den Wahlausschuss. Wichtig: du darfst keine Kandidatur für eins der zu wählenden Ämter anstreben.

Wenn du Interesse hast oder einfach weitere Fragen, melde dich gerne beim Präsidium des Studierendenparlaments unter praesidium@stupa-phlb.de.


Der Wahlausschuss hat die wichtige Aufgabe unsere Hochschulwahlen zu organisieren und darauf zu achten, dass diese korrekt im Rechtsrahmen durchgeführt werden. Er arbeitet eng mit der Wahlleitung zusammen, die i.d.R. bereits steht, wenn der Wahlausschuss besetzt wird, da sie noch vor Beginn der Wahlvorbereitungen gewählt wird.

Aufgaben des Wahlauschusses

Überblick und Einhaltung des Zeitplans der Wahlen

Der Zeitplan der Wahlen wird gemeinsam mit der Wahlleitung erstellt. Danach gelten harte Fristen für einige Aufgaben des Wahlausschusses.Es ist daher wichtig, den Zeitplan im Auge zu behalten und die weiteren Aufgaben innerhalb der Fristen zu erledigen. Das Versäumnis von Fristen, wie etwa der Genehmigung der Kandidaturen, kann dazu führen, dass es rechtlich notwendig wird die komplette Wahl zu verschieben! Das Studierendenparlament bestimmt den Zeitraum der Wahltage, davon ausgehend werden die anderen Fristen festgesetzt. Es gibt häufig nicht sonderlich viel Spielraum beim Erstellen des Zeitplans .

Festlegung der Unterstützer:innen Liste

Der Wahlausschuss beschließt in welcher Form Unterstützer:innen für die Kandidatur gesammelt werden müssen, wie die Listen auszusehen haben, und vor allem, wie viele Unterstützer:innen für eine Kandidatur notwendig sind. Zum Beispiel entschied sich der Wahlausschus 2021 aufgrund der Erschwernisse durch die Pandemie die Anzahl der Unterstützer:innen auf 5 runter zu setzten, davor waren 10 Unterstützer:innen notwendig.
Nach Einsendeschluss prüft der Wahlausschuss diese Listen. Hierbei gelten folgenden rechtlichen Punkte zu beachten:

  • Man kann für die Wahl der Fachschaftsvorstände nur innerhalb der eigenen Fakultät unterstützen. Das heißt, wer in Fakultät 1 eingeschrieben ist, kann nicht für Fachschaften der Fakultät 2 kandidieren oder deren Kandidat:innen unterstützen.
  • Man kann nicht mehrere konkurrierende Listen unterstützen. (Also keine zwei verschiedenen StuPa Listen, nicht mehrere Listen für die selbe Fachschaft, etc.)
  • Die Unterschrift auf einer Liste mit mehreren Kandidat:innen (Bsp. StuPa) gilt immer als Unterstützung ALLER Kandidat:innen auf der Liste.
  • Unterstützer:innen dürfen, ebenso wie die Kandidat:innen selbst, weder im Wahlausschuss noch in der Wahlleitung sein.

Genehmigung und Bekanntmachung der Kandidat:innen

Nachdem der Wahlausschuss die Unterstützer:innen Listen final geprüft hat, legt er Kandidat:innen fest, welche auf den Wahlzetteln stehen werden. Die Bekanntmachung der Kandidat:innen erfolgt hochschulöffentlich in geeigneter Form.

Bewerbung der Wahlen

Die Wahlwerbung liegt grundsätzlich im Aufgabenbereich des Wahlausschusses, sowohl die Bewerbung der Wahlen an sich, als auch die der Kandidat:innen! Allerdings ist es hier notwendig, mit der Pressereferent:in des AStA Absprachen zu treffen, um effektiv die Kanäle der VS zu nutzen. Der Wahlausschuss legt fest in welcher Form Kandidat:innen Werbung für sich machen dürfen, was auf Wahlplakaten sein darf und was nicht, etc. Der Wahlausschuss muss alle Veröffentlichungen von Kandidat:innen-Werbung im Vorfeld genehmigen! Nicht genehmigte Plakate und Posts müssen unverzüglich entfernt werden.

Betreuung der Wahlräume

Während die Wahlräume offen sind, müssen diese immer von mindestens einem Mitglied des Wahlausschusses oder der Wahlleitung betreut sein. Ferner sind die Wahlräume von sämtlicher Wahlwerbung frei zu halten. Die Zeiträume zu denen die Wahlräume offen sind und ob Termine zur Wahl vor Ort vorher vereinbart werden müssen (NUR bei genereller Online Wahl machbar), legt der Wahlausschuss fest. Prinzipiell muss es aber an jedem Tag der Wahlen möglich sein, einen Termin zur Wahl vor Ort zu bekommen. (Auch bei Online-Wahl gibt es einen offiziellen Wahlraum mit PC, um Student:innen ohne Internetzugang die Wahl zu ermöglichen.)

Auswertung der Wahlen

Die Auswertung der Wahlen beginnt direkt mit dem Schließen der Wahl am letzten Wahltag, kann aber auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Hierbei sollte jedes Mitglied des Wahlausschusses helfen. Auch bei Online Wahlen müssen bestimmte Dinge geprüft werden, Bsp.:

  • Einschreibekandidat:innen müssen auf Wahlberechtigung mit dem Wähler:innen-Verzeichnis abgeglichen werden
  • Stimmen von Einschreibekandidat:innen müssen eventuell konsolidiert werden.
  • Ungültige Stimmen und Stimmzettel müssen gestrichen werden.
  • Kandidat:innen müssen nach Stimmenanzahl aufgelistet werden.
Sobald die Auswertung abgeschlossen ist muss das vorläufige Wahlergebnis unverzüglich an das amtierende Parlamentspräsidium und hochschulöffentlich vollständig (mit Angaben zur Wahlbeteiligung etc.) in geeigneter Form ausgehangen werden. (Ein endgültiges Wahlergebnis gibt es erst nach der Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss und die Anschließende Bestätigung der Wahlen)

Protokollierung

Über alle offiziellen Treffen des Wahlausschusses sowie dessen Entscheidungen und Beschlüsse ist offiziell Protokoll zu führen! Dies gilt im Besonderen für ausführliche Protokolle zur Genehmigung der Unterstützer:innen Listen und der Auswertung der Wahlen.