Was ist die sogenannte Härtefallregelung?

Nur 80% der Plätze in teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen werden über das LSF vergeben. Die restlichen Plätze werden für Härtefälle freigehalten. Wer einen Härtefallplatz bekommt, wird individuell von den Dozierenden entschieden. Folgende Empfehlung wird an die Dozierenden kommuniziert, die Liste ist allerdings nicht abschließend:
Ein Härtefall liegt bspw. vor, wenn der/ die Studierende

  • nachweislich ein Kind im Alter von bis zu 14 Jahren oder eine pflegebedürftige Person überwiegend alleine zu versorgen hat,
  • erst verspätet einen Studienplatz erhalten hat und nicht am Belegverfahren teilnehmen konnte,
  • nachweislich die Veranstaltung in diesem Semester zwingend besuchen muss, um die Anmeldung zum Staatsexamen zu erreichen,
  • nicht in einem beteiligten Studiengang studiert, jedoch Veranstaltungen besuchen muss, welche ausschließlich über das Belegverfahren buchbar sind.