In Modul 1 muss eine Veranstaltung zur Einführung in die Allgemeine Pädagogik, eine Veranstaltung zu Einführung in die Schulpädagogik, die Begleitveranstaltung zum Orientierungs- und Einführungspraktikum – Unterrichtsplanung und das dreiwöchige Orientierungs- und Einführungspraktikum mit Vor- und Nachbereitung.
EW M2: Wie lange hat man Zeit, um Modul 2 abzuschließen?
Hier gibt es keine an das Fachsemester geknüpfte Frist, bis wann die Prüfungsleistung oder die Teilnahme an den Veranstaltungen erbracht werden musst.
EW M1: Wie lange hat man Zeit, um Modul 1 abzuschließen?
Die Leistungen aus Modul 1 sind bis zum Ende des 4 Fachsemesters abzuschließen.
EW M1: In Allgemeiner Pädagogik gibt es zwei Vorlesungen, muss ich beide belegen?
Nein, hierbei handelt es sich um die gleiche Veranstaltung und keiner der Termine hat eine Teilnehmerbegrenzung. Ihr solltet euch daher hier den Termin aussuchen, der besser in euren Stundenplan passt und nur einen Termin belegen.
Deutsch GS: Ich studiere Grundschullehramt mit Deutsch als Grundbildung, welche Veranstaltungen sollte ich im ersten Semester belegen?
Du musst Modul 1 Deiner Hauptfächer bis zum vierten Semester abgeschlossen haben. Modul 1 der Grundbildung muss nicht bis zum vierten Semester abgeschlossen werden. Daher empfiehlt es sich, im ersten Semester erst einmal Veranstaltungen von Deinen Hauptfächern zu belegen. Falls Du aber noch Lücken im Stundenplan hast oder nicht in viele Veranstaltungen hinein kommst, kannst Du natürlich auch schon Veranstaltungen aus dem ersten Modul der Grundbildung Deutsch belegen. Sinn machen da vor allem 1.1, 1.2 oder 1.3.
Die Prüfung über Modul 1 erfolgt in der Veranstaltung „Einführung in die Literaturwissenschaft“ in der Regel durch eine Klausur, die als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet wird.
Deutsch GS: Ich studiere Grundschullehramt mit Deutsch als Hauptfach, welche Veranstaltungen sollte ich im ersten Semester belegen?
Du kannst alle Veranstaltungen aus Modul 1 belegen. Aus Modul 2 eigentlich auch, es bietet sich allerdings an, den Schriftspracherwerb erst zu belegen, wenn Du die Vorlesung von Sprachwissenschaften bereits gehört hast, da beides aufeinander aufbaut.
Die Prüfung über Modul 1 erfolgt in der Veranstaltung „Einführung in die Literaturwissenschaft“ in der Regel durch eine Klausur, die mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet wird.