Der Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag von aktuell 208,00€ pro Semester besteht aus drei Teilen:
Der Beitrag des Studierendenwerks wiederum setzt sich aus zwei Teilen zusammen, da das Studierendenwerk den Solidarbeitrag für das VVS-Studi-Ticket mit erhebt:
Der Beitrag für das VVS-Studi-Ticket wurde zum WiSe 2021/22 um 0,60€ erhöht.
Die rechtliche Grundlage zur Erhebung der VS-Beiträge geht aus dem Landeshochschulgesetz LHG § 65 a hervor, die Höhe bestimmt unsere Beitragsordnung.
Die rechtliche Grundlage zur Erhebung des Verwaltungsbeitrags des Landes und dessen Höhe geht aus dem Landeshochschulgebührengesetz LHGebG § 12 hervor.
Die rechtliche Grundlage zur Erhebung des Studierendenwerksbeitrags geht aus dem Studierendenwerksgesetz StWG § 12 hervor. Die Höhe bestimmt die Beitragsordnung des Studierendenwerks Stuttgart.
Gründe für eine Rückerstattung
Unter gewissen Umständen ist eine (zumindest teilweise) Rückerstattung der Studi-Beiträge möglich:
- Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit
- Schwerbehinderung
- Beurlaubung
- Doppelte Zahlung
Für die Zahlung von Studiengebühren können zudem weitere Gründe geltend gemacht werden.
Rückerstattung beantragen
Die Beantragung der Rückerstattung sowie die Rückerstattung an sich erfolgt mittlerweile vollständig über die Hochschule. D.h. die PH erstattet den VS-Beitrag mit, ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig.
Der VS-Beitrag wird vollständig rückerstattet, wenn eine Exmatrikulation spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgt; diese Regelung ist an die der PH angeglichen. Eine Teilerstattung des VS-Beitrags ist nicht möglich. Auch eine Befreiung oder Ermäßigung kann nicht gewährt werden.
Zur Rückerstattung ist ein Antrag nötig, der an die Studienabteilung zu richten ist und auf dieser Seite als Formular bereitsteht.